"Kooperation statt Konkurrenz führt zu einem produktiveren und besseren Miteinander." Mit dieser Prämisse möchte ich Sie auf Ihrem Weg begleiten.
MEDIATION – WAS IST DAS?
Mediation ist seit dem Jahr 2004 im Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) geregelt. Unter Mediation versteht dieses Gesetz „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Pflichten des Mediators / der Mediatorin:
(Quelle: mediation aktuell 02/2014)
Online Mediation: Als Mediator engagieren Sie mich, die Rahmenbedingungen Ihres Gespräches zu setzen, daher schalte ich während der Online-Mediation einzelne TeilnehmerInnen stumm. Mit der Beauftragung der Mediation geben Sie mir hierfür auch Ihr Einverständnis. Weder Bild-, noch Tonaufnahme der Mediation ist gestattet oder vor Gericht verwendbar.